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Vertretungskonzept PDF Drucken
Mittwoch, den 11. November 2009 um 09:17 Uhr

 1.     Grundsätze und Zielsetzung

  • Unterricht ist die „zentrale Aufgabe der Schule“ und „Mittelpunkt aller pädagogischen Arbeit“. (Materialsammlung „Sicherung von Lernzeit“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung, März 2007)  Ziel der Gesamtschule Hemer ist es daher, Qualität und Kontinuität des Unterrichts soweit wie möglich zu gewährleisten sowie für Eltern und KollegInnen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit zu schaffen. Dabei gilt Unterricht in anderer Form und an einem anderen Lernort (z.B. Exkursionen) als Unterricht.
  • Die Gesamtschule Hemer bemüht sich vor diesem Hintergrund, den in den Stundenplänen vorgesehenen Unterricht zu gewährleisten und Unterrichtsausfall weitgehend zu vermeiden.
  • Der zu erteilende Vertretungsunterricht wird gesehen als Fortsetzung des Fachunterrichts. Dazu werden die vermittelten Inhalte einer Vertretungsstunde mit Hilfe einer Checkliste dokumentiert.

2.     Unterschiedliche Formen von Vertretungsunterricht

Folgende Formen von Vertretungsunterricht sind zu unterscheiden, da auf sie jeweils mit anderen Maßnahmen reagiert werden muss:

  • Ad – hoc – Vertretungen, d.h. Vertretungen, die am Tage selbst erstmals anfallen (z.B. durch Krankheit)
  • absehbare Vertretungen (z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen oder schulische Veranstaltungen)
  • Langzeitvertretungen, die über zwei Wochen hinaus gehen

 3.     Maßnahmen zur Reduzierung des Vertretungsaufkommens

  • Sinnvolle Jahresplanung durch die Schulleitung (Vermeidung von Ballungen etc.)
  • Verfahren bei Genehmigung von außerunterrichtlichen Aktivitäten (Überprüfung auf Sinnhaftigkeit, Einbindung in den Unterricht, Sicherstellung von Vertretungen…)
  • Genaue Planung von Fortbildungsmaßnahmen (Multiplikatorensystem)

 4.     Organisatorische Maßnahmen

 

Ad – hoc – Vertretungen

In der ersten Stunde werden die Kinder im Klassenraum betreut KollegInnen, die auf Grund des Fehlens einer Lerngruppe frei sind, werden zunächst herangezogen. Einsatz der KollegInnen erfolgt gemäß folgender Grundsätze:

  1.  
    1. Klasse
    2. Fach im Jahrgang
    3. Fach im anderen Jahrgang
    4. andere KollegInnen
  • Bei nicht gehaltenen Stunden sollen die KollegInnen möglichst rasch zu Vertretung eingesetzt werden
  • Vollzeitkräfte geben 3 Stunden in der Woche an, in denen sie zum Vertretungsunterricht eingesetzt werden können. Für Teilzeitkräfte gilt dies in reduziertem Umfang je nach Anteil der verringerten Arbeitszeit
  • Der Vertretungsplan soll nur für die SchülerInnen notwendigen Informationen enthalten (z.B. Raumwechsel). Zu diesem Zweck wird der Vertretungsplan als Word – Dokument veröffentlicht.

Technisches Verfahren

  • Die Krankmeldungen erfolgen morgens in der Zeit zwischen 6.45 und 7.15. Wenn bereits am Vortag eine Krankheit ersichtlich ist, kann eine Krankmeldung am Vortag unter der Privatnummer des Vertretungsplaners hilfreich sein.
  • Die Organisation ist in der Regel in der ersten Stunde besetzt, um evtl. Schwierigkeiten zu regeln.
  • Der Vertretungsplan wird in unterschiedlichen Versionen adressatenbezogen ausgehängt (Lehrerzimmer, Sekretariat, Info – Kasten Schüler)

Dauervertretung

  • Jeder hat grundsätzlich das Recht, eine Dauervertretung abzulehnen und auf eine Anweisung aus Arnsberg zu warten.
  • Bei einer Dauervertretung sollte der Unterricht möglichst in der Hand einer Person, ausnahmsweise zwei Personen liegen.
  • KollegInnen, die zu einer Dauervertretung herangezogen werden, sollten möglichst von weiteren Vertretungsstunden verschont werden.
  • Ansonsten gelten die gleichen Verfahren wie bei Ad – hoc – Vertretungen.

 5.     Vereinbarungen mit Teilzeitkräften und schwerbehinderten KollegInnen

  • Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten erfolgt proportional zu ihrer Arbeitszeit
  • Bei Teilzeitbeschäftigten nach § 85a LBG (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) sind besondere Absprachen zu treffen
  • Schwerbehinderte KollegInnen ( SGB IX (BASS 21-06 Nr.1)und ihnen Gleichgestellte sind nur in angemessenen Grenzen zum Vertretungsunterricht heranzuziehen. Zur       Frage ihrer Belastbarkeit sind sie vorher zu hören.
  • Schwerbehinderte KollegInnen, die eine Pflichtstundenermäßigung über die Regelermäßigung hinaus erhalten haben, sind von der Genehmigung/Anordnung von Mehrarbeit auszunehmen.
  • Sofern nur die Regelermäßigung in Anspruch genommen worden ist, ist die Anordnung von Mehrarbeit nicht gegen den Willen der KollegInnen zulässig.

 6.     Institutionalisierung des Vertretungsunterrichts

  • Der Vertretungsunterricht wird ab Klasse 5 als „normaler“ Fachunterricht wahrgenommen
  • Der/die zu Vertretende sorgt im Vorfeld für Unterrichtsmaterial und Aufgabenstellungen, die in der Vertretungsstunde zu bearbeiten sind. Diese Vorbereitungen, die die vertretenden KollegInnen entlastet, kann – sofern möglich – auch bei einer ad – hoc – Krankmeldung hilfreich sein
  • Die Fachkonferenzen entwickeln übergreifendes Material für den Vertretungsunterricht, auf das die Vertretungslehrer im Notfall zurückgreifen können.

 7.     Grundsätze für Schülerinnen und Schüler

  • Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Er ist in der Regel Fachunterricht.
  • Vertretungsunterricht verlangt von allen Beteiligten Kooperationsbereitschaft, das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Unklarheiten im Vertretungsplan klären beauftragte Schülerinnen und Schüler im Sekretariat bzw. in der Organisation auftretende Fragen.
  • Die Klassen halten das verlangte Material bereit.

(Beschluss der Lehrerkonferenz vom 18. August 2009)