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Regelungen zur Nutzung (elektronischer) Spielgeräte PDF Drucken
Dienstag, den 05. April 2011 um 21:22 Uhr

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass folgende Regelungen zur Benutzung von elektronischen Geräten und Spielgeräten innerhalb der Schule getroffen sind.

Neben den allgemeinen Vereinbarungen der Schulcharta (http://www.gehemer.de/images/stories/schulchartahemer2010%20neu.pdf ) und den Prinzipien des Unterrichtens (http://www.gehemer.de/images/stories/grundprinzipien%20des%20unterrichtens.pdf ) sind folgende Regelungen getroffen:

 

- Skate- und Waveboards sind im Gebäude und auf dem Schulhof nicht erlaubt.

Begründung: der Gemeinde Unfallversicherungsverband (GUVV) hat aktuell die Bedingungen für die Benutzung von Skate- und Waveboards in öffentlichen Einrichtungen verschärft. Es dürfen diese Spielgeräte nur mit vollständiger Ausrüstung (Arm-, Hand,- Knie-, Kopf-, Rücken- und Brustprotektoren) benutzt werden. Ebenfalls ist der Gebrauch nur mit geschultem Personal möglich. Die Gesamtschule kann dafür aus organisatorischen Gründen kein geschultes (Sport-)Personal zur Beaufsichtigung bereitstellen.

 

- Harte Leder- und Kunststoffbälle zum Fußballspielen sind aus Gründen der Verletzungsgefahr auf dem Schulhof und im Gebäude nicht erlaubt. Erlaubt sind weiche Softbälle zum Fußball- und Basketbälle ausschließlich zum Basketballspielen.

 

- Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.

 

- Die Nutzung eines Handys ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass eine Lehrkraft die Nutzung anordnet. Ansonsten müssen sich Handys ausgeschaltet in der Tasche befinden. Die Lehrkraft kann bei unerlaubter Nutzung das Handy an sich nehmen. Das Handy muss von den Erziehungsberechtigten in der Schule wieder abgeholt werden.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich Schülerinnen und Schüler Videos mit pornografischem und gewaltverherrlichendem Inhalt ansehen oder diese sogar via Bluetooth-Funktion weiterversenden. In einzelnen Fällen ist es an anderen Schulen sogar schon zum Mitfilmen von Gewalttätigkeiten gegen Schüler gekommen. Dieser Gebrauch des Handys soll an der Gesamtschule Hemer nicht unterstützt werden. Das Telefonat aus organisatorischen Gründen ist zur Entlastung des Personals erlaubt.

 

- Die Nutzung von mp3-Playern und elektronischen Spielekonsolen ist nicht erlaubt.

Begründung: Die Gesamtschule Hemer möchte die ihr anvertrauten Kinder zu kommuniktiven Individuen der Gesellschaft erziehen. Dazu gehört auch, dass sie sich in den Pausen unterhalten und sich aktiv am Schulleben beteiligen. An verschiedenen Schulen ist es bereits zum Austausch diskriminierender und fremdenfeindlicher Musik gekommen. Mit der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit möchte die Gesamtschule diesem Trend entgegenwirken.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Zusammenarbeit hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung der Regelungen.